Stellung (= Musterung)
Du bekommst zwischen dem 17. und 18. Geburtstag per eingeschriebenem Brief die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung.
Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind eine Strafanzeige und eine damit verbundene Geldstrafe die Konsequenz.
Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen wie Seh-, Hör und Bluttest, einen sportlichen Belastungstest sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt. Wenn du irgendwelche ärztlichen Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese unbedingt zur Stellung mit.
Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
Es gibt drei Möglichkeiten:
Verantwortlich für die Stellung ist die Stellungskommission des jeweiligen Bundeslandes. Für Niederösterreich ist die Stellungskommission Niederösterreich zuständig:
Stellungskommission Niederösterreich
Schießstattring 8 - 10
3100 St. Pölten
Amtsstunden: Mo-Do 08:00-14:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
Tel.: +43(0)50201 - 30 41110
Fax: +43(0)50201 - 30 17241
Mail: bundesheer.n@bmlvs.gv.at
Web: www.bundesheer.at
Stellungsort: ST. PÖLTEN, Heßstraße 17 - neben Kommandogebäude Feldmarschall Heß
Mehr Infos zur Stellung findest du hier:
www.stellung.bundesheer.at
Aufschub und Befreiung
Ein Aufschub bzw. auch eine befristete Befreiung von der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du durch den Wehrdienst nachweisbar einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung/Berufsvorbereitung hast, oder wenn unvorhergesehene wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten.
http://stellung.bundesheer.at/Zwischen-Stellung-und-Einberufung-116
Grundwehrdienst
Wenn du bei der Musterung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Dieser wird frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich übermittelt. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst.
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub.
Frühzeitiges Einrücken
Wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung mit der Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person bei der Ergänzungsabteilung der Stellungskommission abgeben. Diese Formulare findest du auf der Website des Bundesheeres unter www.bundesheer.at/formular
Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht. Als Frau kannst du dich freiwillig für das Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesheeres unter soldatin.bundesheer.at.
Finanzielle Leistungen während des Grundwehrdienstes
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt aktuell Euro 321,22 pro Monat.
Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne sowie auf eine kostenlose ÖBB-Vorteilskarte und du kannst eine Wohnkostenbeihilfe beantragen.
Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.
http://grundwehrdienst.bundesheer.at/Soziales_Geld-140
Mehr Infos zum Grundwehrdienst findest du unter www.grundwehrdienst.bundesheer.at
Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Du kannst den Zivildienst statt dem Grundwehrdienst machen.
Wenn du bei der Musterung tauglich bist, kannst du innerhalb von sechs Monaten bis spätestens 3 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung abgeben.
Alle notwendigen Formulare findest du auf der Website www.zivildienst.gv.at. Das ausgefüllte Formular kannst du bei der Stellungskommission einreichen oder bereits bei der Stellung abgeben.
Der Bescheid für die Zuweisung zu einer Einsatzstelle wird sechs Monate bis sechs Wochen vor Dienstantritt von der Zivildienstserviceagentur (ZISA) zugestellt.
Der Zivildienst dauert 9 Monate, du hast Anspruch auf 2 Wochen Urlaub.
TIPP: Möchtest du deinen Zivildienst in einer bestimmten Einrichtung machen, suche dir rechtzeitig (1 Jahr vorher) eine Stelle und lass dich von dieser anfordern. Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen.
Wähle im Platzangebot: https://www.zivildienst.gv.at/zivildienst-stellen/platzangebot.html#/
Widerruf der Zivildiensterklärung
Entscheidest du dich doch noch für den Wehrdienst beim Bundesheer, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen.
Finanzielle Leistungen während des Zivildienstes
Die Geldleistung beträgt Euro 328,70 pro Monat.
Du erhältst zusätzlich Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder eine Mischform aus beidem.
Wie beim Grundwehrdienst ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Du hast Anspruch auf die ÖBB-Vorteilscard und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen.
https://www.zivildienst.gv.at/zivildiener/finanzielles.html
Weitere Infos zum Zivildienst findest du unter www.zivildienst.gv.at
Freiwilligendienste im In- und Ausland als Zivildienst
Du hast auch die Möglichkeit einen Auslandsdienst als Ersatz für den Zivildienst zu leisten. Du kannst zwischen einem Auslandsdienst (10 Monate) oder Entwicklungshilfedienst (2 Jahre) wählen.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
INLAND:
AUSLAND:
Nähere Informationen zum Auslandsdienst und zum Entwicklungshilfedienst findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur unter http://www.zivildienst.gv.at
Ablauf Freiwilligendienst als Zivildienst