Handys müssen leider draußen bleiben!

Oder doch nicht?

Seit 1. Mai 2025 herrscht große Aufregung an Österreichs Schulen. Eine neue Verordnung des Bildungsministeriums verbietet Handys in der Schule. Aber es gibt zahlreiche Ausnahmen und Sonderregeln.
Deshalb schauen wir uns das Ganze mal genauer an:

Grundregel:

Grundsätzlich dürfen Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare, der digitalen Kommunikation dienende, Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen, bis einschließlich zur 8. Schulstufe, nicht mehr verwendet werden.
Das Verbot in der Schule gilt vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes, also auch für Pausen, unterrichtsfreie Zeiten (die im Schulgebäude verbracht werden) und dergleichen.
Diese Grundregel gilt in ganz Österreich.

Ausnahmen:

  • Nutzung für Unterrichtszwecke, wenn die Lehrkraft das gestattet
  • Nutzung entsprechend der jeweiligen Hausordnung der Schule (wie z.B. bei Exkursionen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Übernachtung)
  • Nutzung aus medizinischen Gründen (z.B. Diabetes-Apps)
  • Nutzung in Notfällen (z.B. für Erste Hilfe)

Achtung:

Verboten ist nur das Verwenden der Handys. Mitnehmen dürfen Schüler:innen ihre Mobiltelefone und Smartwatches natürlich trotzdem. Aber sie müssen auf eigenes Risiko irgendwo verwahrt werden – z.B. im Spind.

Was ist bei Unterricht außerhalb der Schule?

Unterricht ist Unterricht. Das heißt, dass das Handy auch beim Schwimmen, auf Sportplätzen oder dergleichen weggesperrt bleiben muss, sofern es eben Unterrichtszeit ist.

Was ist mit Laptops und Tablets?

Sofern die Lehrkraft es so entscheidet, dürfen diese Geräte weiterhin im Unterricht verwendet werden. Beispielsweise für Recherchen, Mitschriften oder zur Bearbeitung von Aufgaben im Unterricht.

Was kann passieren?

Das verbotene Gerät kann abgenommen werden. Nach Beendigung des Unterrichtstages, der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung müssen sie den Schüler:innen wieder zurückgegeben werden. In schwereren Fällen ist es auch möglich, dass nur die Erziehungsberechtigten das Gerät abholen dürfen (z.B. bei wiederholten Verstößen, bei gefährlichen oder unangemessenen Inhalten auf dem Handy,…).

Bei Verstößen gegen die Regeln für die Handynutzung kann außerdem eine Verwarnung ausgesprochen werden, eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten oder ein Eintrag im Klassenbuch erfolgen. Somit ist auch in diesem Zusammenhang das Verhalten für die Beurteilung der Betragensnote relevant.

Ziel:

Die Risiken, die mit einer exzessiven Handynutzung verbunden sind, sollen dadurch reduziert werden. Das sind unter anderem Schlafstörungen, soziale Verarmung, Suchtverhalten und Angststörungen. Außerdem soll die Aufmerksamkeit im Unterricht gesteigert werden und soziale Kompetenzen unter den Schüler:innen wieder gestärkt werden.

Quellen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012587

https://science.apa.at/power-search/11532578473527642149

https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp/dibi/saferinternet/faq_handy.html


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