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Ab 15 |
Ab 16 |
Ab 17 |
Ab 18 |
Ab 21 |
Moped |
Mit der Einverständniserklärung deiner Eltern |
Mit dem Mopedausweis |
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Motorrad |
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Mit eingeschränkter Stärke (2 Jahre lang) |
A – Schein |
Auto |
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Beginn der „L17 Ausbildung“ |
mit Erhalt des |
B-Führerschein
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Die Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren zum Lenken eines Fahrrades im Straßenverkehr ohne Begleitperson.
Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr besteht eine Radhelmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.
Weitere Infos findest du unter:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/269/Seite.2690410.html
oder unter:
http://www.radland.at/radfuehrerschein
Der sechsstündige Praxiskurs am Übungsplatz kann zugunsten des Fahrens im Verkehr verkürzt werden, sofern die Gesamtdauer von acht Übungseinheiten für die Praxisausbildung nicht unterschritten wird.
Mit der Ausbildung kann sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Der Führerscheinakt wird mit Foto und allen Unterlagen der Behörde übermittelt, die die Herstellung des Führerscheins veranlasst. Allerdings muss die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber dann das 15. Lebensjahr vollendet haben. Zu dem Zeitpunkt hat die Fahrschule oder der Autofahrerclub auch einen vorläufigen Führerschein auszustellen.
Genaue Details findest du unter folgenden Links:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040600.html
https://www.oeamtc.at/fahrtechnik/fuehrerschein/mopedfuehrerschein/11.004.752
http://www.fahrschulen.or.at/fuehrerschein/mopedausweis.html
http://www.meinschein.at/fuehrerschein/moped
Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B" (B-Führerschein mit 17 Jahren – L17) gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.
Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.
Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Grundausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Grundausbildung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten stellen.
Weitere Infos bekommst du wieder unter:
http://www.fahrschulen.or.at/fuehrerschein/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.1810020.html#AllgemeineInformationen
http://www.oeamtc.at/portal/fuehrerschein+2500++1050134+10170