Tipps und Infos für die richtige Antragstellung
Von der ersten Projektidee bis zur Online Einreichung stehen wir AntragstellerInnen unterstützend und beratend zur Verfügung...
Antragsberechtigte Organisationsformen und Gruppen:
Als Projektpartner sind seit 2014 auch folgende Einrichtungen erlaubt:
Je nach Förderschiene gibt es unterschiedliche Kriterien für AntragstellerInnen.
Anträge können zu festgelegten Fristen online eingereicht werden. https://webgate.ec.europa.eu/web-eforms/ Nach Ablauf der Fristen ist leider keine Einreichung mehr möglich. Bitte für die Antragstellung genügend Zeit einplanen. Auch die Internetverbindung sollte konstant sein.
Antragsfristen 2019: 12. Februar 2019, 30. April 2019, 01. Oktober 2019
Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich Online. Die dafür notwendigen Formulare sind unter https://webgate.ec.europa.eu/web-eforms/ verfügbar.
AntragstellerInnen aber auch Partnerorganisationen benötigen einen PIC CODE. Dieser ist im Vorfeld zu beantragen und nimmt einige Zeit in Anspruch.
TIPP: Bitte dafür einige Zeit einplanen.
Unter http://www.jugendinaktion.at/antrag-stellen ist eine kurze Anleitung für die notwendige Registrierung zu finden.
Die in Österreich eingereichten Anträge werden von der Österreichischen Nationalagentur (Interkulturelles Zentrum) gesichtet, bewertet und evaluiert. Nach der Antragsbearbeitung findet ca. 8 – 10 Wochen nach der Antragsfrist eine Kuratoriumssitzung statt. Dabei wird über die Förderwürdigkeit der Anträge entschieden.
Genehmigte Anträge werden nach der Antragsfrist unter http://www.jugendinaktion.at/foerderzusagen_erasmusplus_jugendinaktion veröffentlicht. Zusätzlich erhalten alle AntragstellerInnen eine schriftliche Rückmeldung zu ihren Projektanträgen. Projektzusagen beinhalten zusätzlich eine Finanzierungsvereinbarung (Vertrag zwischen Fördernehmer und Nationalagentur), nach beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages erfolgt die Ausbezahlung der ersten Förderrate.
Bitte die Finanzierungsvereinbarung aufmerksam durchlesen!
Nach erfolgreicher Projektdurchführung muss ein Abschlussbericht im Mobility Tool erstellt werden. Erst nach Überprüfung der eingegebenen Daten erfolgt die Abschlussrate.
Die Österreichische Nationalagentur Erasmus+ Jugend arbeitet mit 9 regionalen Beratungsstellen in den Bundesländern zusammen. AntragstellerInnen, Programminteressierte, MultiplikatorInnen aber auch Jugendliche werden dort informiert und beraten.