Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, um das Coronavirus zu bekämpfen!
Stand: 24.04.2020
Um das Coronavirus und seine Ausbreitung einzudämmen und vor allem, um besonders gefährdete Risikogruppen wie Personen mit Vorerkrankungen oder Personen über 60 zu schützen, hat die Regierung zum Teil weitgehende Maßnahmen beschlossen, die unser aller tägliches Leben betreffen.
Die Bevölkerung soll so gut wie möglich zuhause bleiben, die sozialen Kontakte sollen auf ein Minimum beschränkt werden und das öffentliche Leben ist in manchen Bereichen nach wie vor eingeschränkt.
In erster Linie wurden Ausgangsbeschränkungen beschlossen, aber auch andere Maßnahmen wie die Schließung von vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen, Ein- und Ausreisebeschränkungen oder die seit Neuestem geltende Maskenpflicht.
Wir geben dir hier einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, was verboten und was vorgeschrieben wird, wie das kontrolliert wird und was du sonst noch machen kannst, um selbst die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzuschränken.
Ausgangsbeschränkungen
Momentan (voraussichtlich bis 1. Mai) ist es grundsätzlich verboten, öffentliche Orte zu betreten. Ausnahmen von diesem Betretungsverbot sind:
Bei all diesen Ausnahmen ist zu beachten, dass zu anderen Personen immer ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird, das gilt auch in Supermärkten und anderen geöffneten Geschäften, in weiterhin zugänglichen Parks oder Spiel-/Sportplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Letztere dürfen nur für berufliche Zwecke, Besorgungen, Betreuungen oder zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren benutzt werden, nicht aber um zu Aktivitäten im Freien anzureisen. Schließlich gilt in Supermärkten, seit 14.April 2020 auch in allen anderen (wieder) geöffneten Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht.
Handel und Gastronomie
Viele Geschäfte und Betriebe sind weiterhin geschlossen. Das Betretungsverbot betrifft Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Freizeit- und Sportbetriebe sowie sämtliche Gastgewerbebetriebe.
Wie auch bisher bleiben als Ausnahmen davon unter anderem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken geöffnet.
Drüber hinaus können ab 14.4. 2020 kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder aufmachen. Bedingungen dafür sind unter anderem:
Bau- und Gartenmärkte sowie Bundesgärten können ebenfalls bereits ab 14.4. aufsperren, und zwar unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich. Die 400m²-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren, weswegen so gut wie alle davon wohl geschlossen bleiben.
Die Öffnungszeiten sind auf 07:40 bis 19:00 Uhr beschränkt.
Der Sicherheitsabstand von einem Meter ist auch auf den Parkplätzen und in den Garagen der Geschäfte einzuhalten.
In Gastronomiebetrieben darf seit neuestem neben dem Lieferservice auch (wieder) Essen abgeholt werden, aber eben nicht dort verzehrt werden. Der normale Gastbetrieb der Gastronomie bleibt voraussichtlich noch bis mindestens Mitte Mai geschlossen.
Auch für Beherbergungsbetriebe gilt, mit Ausnahmen, ein Betretungsverbot.
Veranstaltungen
Veranstaltungen wie Konzerte oder Demonstrationen werden gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen. Das gilt noch mindestens bis Ende Juni 2020.
Schulschließungen
Hochschulen wie Universitäten oder Fachhochschulen, alle anderen Schulen und Kindergärten sind vorerst ebenfalls geschlossen. Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Schulen und Kindergärten betreut.
Aktuelle Informationen was Schulen, Universitäten und Co. betrifft findet ihr hier.
Einschränkungen bei Krankenhaus-Besuchen
Angehörige von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, sollen von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum beschränken. Hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt.
Einschränkungen beim Reisen
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ wurden Binnengrenzkontrollen eingeführt. Eine Einreise nach Österreich ist nur noch an bestimmten Grenzübergängen erlaubt und unter bestimmten Voraussetzungen (Z.B. ärztliches Zeugnis).
Quarantäne
In manchen besonders betroffenen Gebieten wurde sogar Quarantäne verhängt, die noch strenger als die anderen Beschränkungen ist. Gemeinden unter Quarantäne dürfen von niemanden mehr betreten oder verlassen werden, ausgenommen, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen. In Niederösterreich sind zur Zeit keine Ortschaften unter Quarantäne gestellt.
Maskenpflicht
Ab 14. April 2020 gilt Maskenpflicht in allen geöffneten Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Alle Kundinnen und Kunden dürfen Geschäfte und öffentlichen Verkehrsmittel nur mehr mit sogenanntem Mund-Nasen-Schutz bzw. Schutzmasken betreten. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen, dennoch wird aber dazu geraten Kindern ab bereits einem Jahr in den betroffenen Örtlichkeiten Masken aufzusetzen. Die Schutzmasken werden den Kundinnen und Kunden im Supermarkt zum Teil kostenlos am Eingang zur Verfügung gestellt, es dürfen aber auch eigene Masken mitgebracht werden. Alternativ können auch Schals oder Tücher verwendet werden.
Kontrollen
Die Ausgangsbeschränkungen werden von der Polizei kontrolliert. Wer z.B.
riskiert ein Organstrafmandat von 50 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht beläuft sich das Organstrafmandat auf 25 Euro. Wer sich weigert, die Organstrafmandate an Ort und Stelle zu bezahlen, dem droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro. Infos zum Umgang mit der Polizei findest du in unserer Broschüre “Die Straßenanwältin”.
In den Supermärkten und anderen geöffneten Geschäften schauen deren eigene Mitarbeiter_innen auf die Einhaltung der Maskenpflicht. Wer sich weigert eine Maske aufzusetzen, wird schlicht nicht in das Geschäft gelassen.
Best Practice
Neben all diesen rechtlichen Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus kannst du zusätzlich auch noch selbst dazu beitragen:
Mehr Informationen zur Bekämpfung des Coronavirus und Details zu den Vorschriften dazu findest du auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html
und unter
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html
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